Energiebeauftragtentätigkeit für die Marktgemeinde Pernitz
Wann: Ab Jänner 2015
Anforderung: Gesetzlich vorgeschriebener Energiebeauftragter für die Marktgemeinde Pernitz (§ 11 EEG NÖ).
Leistung: Führung der Energiebuchhaltung für alle Gebäude und Anlagen im Verantwortungsbereich der Gemeinde inkl. Berichtswesen.
Vorschlagswesen für Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs.