ENERGIEBERATUNG e.U.

Energiebeauftragtentätigkeit für die Marktgemeinde Pernitz

Wann: Ab Jänner 2015

Anforderung: Gesetzlich vorgeschriebener Energiebeauftragter für die Marktgemeinde Pernitz (§ 11 EEG NÖ).

Leistung: Führung der Energiebuchhaltung für alle Gebäude und Anlagen im Verantwortungsbereich der Gemeinde inkl. Berichtswesen.

Vorschlagswesen für Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs.